Die CE-Kennzeichnung betrifft nahezu alle Unternehmen. Entweder müssen Hersteller bzw. Betreiber sich selbst um das Thema kümmern oder der Einkauf des Kunden muss dies tun. Viele Produkte, die auf dem EU-Markt gehandelt werden, müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen. Diese drückt aus, dass spezifische gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Sie ist der „Reisepass“ für die gesamte EU. Hersteller, die in Europa ansässig sind, müssen die CE-Kennzeichnung kraft nationaler Gesetze anbringen. Vor allem die Änderungen der neuen Maschinenrichtlinie oder die praxisgerechte Erstellung von Risikobeurteilungen sind für Unternehmen interessant. Auch ist es wichtig zu wissen, ob das Produkt überhaupt unter eine der „CE-Richtlinien“ fällt.
Zusammen mit der HK Bremen führte die INMAS GmbH mit großem Erfolg am 08. Juni 2010 eine Tagung zum Thema "Rund um das CE-Zeichen - Aus der Praxis für die Praxis" durch.
Zu diesem Seminar erschienen mehr Interessierte wie sich im Vorfeld angemeldet haben. Bei den Referenten handelte es sich um Kunden der INMAS GmbH. Die von den Referenten in einem Vortrag dargestellten Umsetzungslösungen wurden mit Unterstützung durch die INMAS GmbH erarbeitet.
So manch ein Teilnehmer nahm durch die praxisfundierten Vorträge der einzelnen Referenten neue Ideen der Umsetzungsmöglichkeiten in seinem Unternehmen mit.
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