Ausbildung CE-Koordinator


Der CE-Koordinator: Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Das Zusammenwachsen der 27 Staaten in der Europäischen Union und die Vollendung des europäischen Binnenmarktes mit dem freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen erfordert harmonisierte Regelungen und technische Standards insbesondere zu einheitlichen Sicherheitsanforderungen. Diese Mindeststandards sind für alle Staaten der Europäischen Union verbindlich in den so genannten EG-Richtlinien erlassen. Sichtbares Zeichen für die Einhaltung dieser Sicherheitsstandards und somit der Richtlinienkonformität der betroffenen Produkte ist die CE-Kennzeichnung. Sie fungiert gleichsam als „Reisepass“ für den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums.

Die Europäische Union verfolgt beim Erlass neuer Richtlinien heute häufig den sog. „New Approach“: Es wird nicht mehr im Detail geregelt, wie ein Produkt im technischen Design auszusehen hat, sondern es werden nur noch Mindestanforderungen formuliert. Ein Musterbeispiel für diese Verfahrensweise ist die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und deren nationale Umsetzung in Gestalt der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies einerseits einen größeren Freiraum im Hinblick auf technische Innovationen, andererseits aber auch eine höhere Eigenverantwortung und daraus resultierende Risiken.



Unsicherheiten in


der Ermittlung der laufend neu hinzukommenden und stetigem Wandel unterliegenden einschlägigen Richtlinien und Sicherheitsnormen (Typ-A, -B und -C);
bei der Konformitätsbewertung mit dem zentralen Stichwort der umfassenden Risikoanalyse;
der formal und inhaltlich ordnungsgemäßen Konformitätserklärung mit der am Schluss stehenden CE-Kennzeichnung


können fatale haftungsrechtliche Konsequenzen für Unternehmen, deren Geschäftsführer und/oder die im Unternehmen verantwortlich handelnden Personen (technische Leiter, Konstrukteure, Qualitätsbeauftragte etc.) nach sich ziehen.

Die harmonisierten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen stellen nicht nur rechtliche Marktzugangsbedingungen für den freien Warenverkehr dar, deren Einhaltung künftig voraussichtlich auch immer stärkeren Behördenkontrollen unterliegen wird, sondern ihre Missachtung führt auch zwangsläufig zu zivilrechtlicher Gewährleistung und Haftung durch das Unternehmen, ggf. auch seiner Verantwortungsträger und der in diesem Bereich verantwortlich handelnden Personen. Die persönliche Haftung kann in bestimmten Fällen sogar zur Verwirklichung strafrechtlicher Tatbestände führen.

Statt in diesem Bereich bloße Alibifunktonen zu erfüllen und personell zu besetzen, benötigen die betroffenen Unternehmen hoch qualifiziertes Personal mit dem erforderlichen theoretischen Fachwissen und ausreichender Verantwortungs- und Handlungskompetenz. Um den verantwortlich in den Unternehmen handelnden Personen einen Weg durch den gerade in jüngerer Vergangenheit immer dichter werdenden „Richtlinien- und Normendschungel“ aufzuzeigen, bietet die TÜV-Rheinland Akademie eine mehrtägige Mitarbeiterschulung zum geprüften CE-Koordinator an:

Die Teilnehmer werden mit den wichtigsten EU-Richtlinien und EN-Normen sowie anhand einiger praktischer Fälle mit dem gesamten Verfahren der CE-Kennzeichnung vertraut gemacht. Haftungsrechtliche Fragen werden erläutert und der Aufbau und die Umsetzung der Risikoanalyse werden gelernt und an praktischen Beispielen geübt, um das nötige Wissen für die Einführung systematischer Prozesse und die Schaffung erforderlicher Strukturen und Kommunikationsabläufe in den Unternehmen zu etablieren.

Die für diesen Lehrgang eingesetzten Fachreferenten kommen sowohl aus dem technischen Bereich als auch aus der anwaltlichen Rechtsberatung von Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Fachreferenten sind in ihrem Berufsalltag mit den entsprechenden Fragen und Problemen seit vielen Jahren konfrontiert, daher sind ein fundiertes Fachwissen und ein besonders hoher Praxisbezug gewährleistet.

Die Veranstaltung richtet sich an: Unternehmensleitung und Führungskräfte aus Entwicklung, Konstruktion sowie Verantwortliche für Qualitätsmanagement und Dokumentation.

Kosten und Anmeldung

Informationen zu Kosten und Terminen erhalten Sie von der INMAS GmbH über info@inmas.de



(C) INMAS 2009 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken