BVMW-Forum Juli 2004
Neues Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: Rechtssicherheit bei Anwendung aktueller Normen
Mit dem neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das am 1. Mai in Kraft getreten ist, wird vielen Unternehmen die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen in den EU-Richtlinien erleichtert.
Hersteller können bei korrekter Anwendung amtlich bekannt gemachter Normen künftig davon ausgehen, dass die Richtlinien erfüllt sind. Darauf weist das INMAS Institut für Normenmanagement (Bremen) hin. Neben dieser sogenannten Konformitätsvermutung kommen jedoch einige weitere Neuerungen auf die Wirtschaft zu.
So dürfen in Zukunft beispielsweise bestimmte Arten von Produkten nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Sicherheit und Gesundheit von Anwendern nicht gefährdet ist – unabhängig davon, ob die Waren neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert in den Verkehr gebracht werden.
Bisher war nur das erstmalige Inverkehrbringen geregelt. Darüber hinaus wird künftig zwischen technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten unterschieden. Das Gesetz kann unter Telefon 0421 4589-286 oder E-Mail info@inmas.de kostenlos angefordert werden.
Das Institut bietet außerdem Unterstützung beim Aufbau eines intelligenten Normenmanagementsystems an, das den Anforderungen an die Produktsicherheit gerecht wird.
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