TRGS 555 wurde geändert
2009-08-05
TRGS 555 wurde geändert
Die technischen Regeln für Gefahrstoffe - Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten wurde im Abschnitt 4.3 Durchführung erneuert. Hinzugekommen ist der Satz: "Elektronische Medien können zur Unterstützung und Vorbereitung der Bechäftigten auf die Unterweisung genutzt werden. Die Unterweisung der Beschäftigten muss daneben aber stets auch mündlich erfolgen".


