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TRGS 555 wurde geändert

2009-08-05


TRGS 555 wurde geändert

Die technischen Regeln für Gefahrstoffe - Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten wurde im Abschnitt 4.3 Durchführung erneuert. Hinzugekommen ist der Satz: "Elektronische Medien können zur Unterstützung und Vorbereitung der Bechäftigten auf die Unterweisung genutzt werden. Die Unterweisung der Beschäftigten muss daneben aber stets auch mündlich erfolgen".

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