Neues Geräte- und Produkthaftungsgesetz (GPSG)
2004-07-12
Neues Geräte- und Produkthaftungsgesetz (GPSG)
Rechtssicherheit bei Anwendung aktueller Normen
Bremen, 29.04.2004. Mit dem neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das am 1. Mai 2004 in Kraft tritt, wird vielen Unternehmen die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen in den EU-Richtlinien erleichtert. Hersteller können bei korrekter Anwendung amtlich bekannt gemachter Normen künftig davon ausgehen, dass die Richtlinien erfüllt sind. Darauf weist das INMAS Institut für Normenmanagement (Bremen) hin.


