ICSMS
Information- and Communication System for Market Surveillance
Die Regelungen zur Marktüberwachung sind Bestandteil der neuen Maschinenrichtlinie. Für die Kontrolle der Übereinstimmung der Maschinen und unvollständigen Maschinen mit den Bestimmungen der MRL richten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden ein.
Bei dem ICSMS handelt es sich um:
- Datenbank mit Informationen über technische Produkte, die von Marktaufsichtsbehörden direkt oder in deren Auftrag getestet wurden
- öffentlicher Bereich beinhaltet z. B. amtliche Informationen zu gefährlichen Produkten aber auch freiwillige Rückrufe der Industrie sowie Hinweise von Produzenten auf Plagiate
- geschlossener Bereich dient den Marktüberwachungsbehörden, dem Zoll und der EU-Kommission und beinhaltet Produktinformationen, Prüfergebnisse, behördliche Maßnahmen, etc.
> Mehr Informationen sowie die Datenbank selbst finden Sie hier.


